Datenschutzerklärung im Zusammenhang
mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft
1 Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber,
was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie uns
diese zum Zweck der Mitgliedschaft in der Energieversorgung
Schwebenried, Brunnbergstr. 4, 97450 Arnstein zur Verfügung
stellen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich
identifiziert werden können, wie beispielsweise Name, Anschrift,
EMail-Adresse.
2 Hinweise zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Energieversorgung Schwebenried, Brunnbergstr. 4, 97450 Arnstein.
Verantwortliche Stelle ist die juristische Person, die allein oder
gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
3 Zulässigkeit und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
3.1
Soweit es die zwingend in die Mitgliederliste aufzunehmenden Daten
betrifft, wie Familienname, Vorname, Anschrift ist die Verarbeitung
dieser Daten zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses
erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).
Ferner sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten zu
verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO). Ohne die Verarbeitung
dieser Daten könnten wir das Mitgliedschaftsverhältnis nicht
durchführen und wären nicht in der Lage, die Mitgliederliste
ordnungsgemäß zu führen und würden dadurch einen
Gesetzesverstoß begehen (vgl. § 30 GenG).
3.2
Soweit wir vom Gesetz nicht zwingend geforderte, aber durch
Satzungsregelung festgelegte Daten in die Mitgliederliste eintragen,
wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer, erfolgt dies nur, soweit
dies in unserer Satzung geregelt ist. Insofern ist auch die
Verarbeitung dieser Daten zur Durchführung des Mitgliedschafts-
verhältnisses erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b)
DSGVO).
Soweit wir andere vom Gesetz geforderte Daten erheben, wie
Steueridentifikationsnummer oder Geburtsdatum erfolgt die
Datenverarbeitung auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung
und ist damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO), andernfalls
könnten wir einer gesetzlichen Verpflichtung (vgl. Meldung an das
Bundeszentralamt für Steuern nach § 45d EStG) nicht nachkommen
und würden einen Gesetzesverstoß begehen.
3.3
Wir sind zum Teil gesetzlich verpflichtet, anderen Personen Einsicht
in Ihre personenbezogenen Daten zu gewähren, was
datenschutzrechtlich zulässig ist (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).
Andernfalls könnten wir einer gesetzlichen Verpflichtung nicht
nachkommen und würden einen Gesetzesverstoß begehen.
3.3.1
Die Mitgliederliste kann von jedem Mitglied sowie von einem Dritten,
der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft
eingesehen werden. Abschriften aus der Mitgliederliste sind dem
Mitglied hinsichtlich der ihn betreffenden Eintragungen auf
Verlangen zu erteilen (§ 31 Abs. 1 GenG).
Der Dritte darf die übermittelten Daten nur für den Zweck
verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden; eine
Verarbeitung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit die Daten
auch dafür hätten übermittelt werden dürfen. Ist der Empfänger eine
nicht öffentliche Stelle, hat die Genossenschaft ihn darauf
hinzuweisen; eine Verarbeitung für andere Zwecke bedarf in diesem
Fall der Zustimmung der Genossenschaft (vgl. § 31 Abs. 2 GenG).
3.3.2
Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem
Prüfungsverband angehören und unterliegt der Pflichtprüfung nach §
53 GenG durch diesen Verband. Es ist nicht auszuschließen, dass
im Rahmen der Prüfung die Prüfer auch Einsicht in die
personenbezogenen Daten der Mitglieder nehmen. Die Prüfer sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. § 62 GenG)
3.3.3
Nach § 9 GenG muss eine Genossenschaft in der Regel über einen
Aufsichtsrat verfügen, dessen Aufgabe es nach § 38 Abs. 1 GenG
ist, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Der
Aufsichtsrat kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit
Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen
und die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und
prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Aufsichtsrat im
Rahmen der Ausübung seiner Überwachungsaufgabe auch Einsicht
in die personenbezogenen Daten der Mitglieder nimmt.
4 Rechte bezüglich personenbezogener Daten
Sie haben jederzeit das Recht:
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Gesonderter Hinweis auf Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für
Steuern: Wir sind bei kirchensteuerpflichtigen Mitgliedern gesetzlich
grundsätzlich verpflichtet (vgl. § 51a EStG), den Abzug der
Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer
vorzunehmen. Dazu müssen wir beim Bundeszentralamt für Steuern
eine Information über Ihre Religionszugehörigkeit einholen. Wenn
Sie dies nicht wünschen, können Sie beim Bundeszentralamt für
Steuern einen Sperrvermerk erteilen (vgl. § 51a Abs. 2e EStG).
Dieser bewirkt, dass uns vom Bundeszentralamt für Steuern keine
Auskunft über eine ggf. bestehende Religionszugehörigkeit erteilt
wird.
5 Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen,
werden bei uns solange gespeichert, wie dies für die Durchführung
des Mitgliedschaftsverhältnisses oder die Erfüllung der damit
verbundenen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Gesonderter Hinweis zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen
der gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Bei Notwendigkeit der
Erhaltung von Beweismitteln etwa im Rahmen gerichtlicher
Verfahren wird auf folgende Speicherungsfristen gesondert
hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30
Jahre betragen (§§ 195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel
gegen die betroffene Person er-wirkt wurde, greift die regelmäßige
Verjährungsfrist von 3 Jahren.
6 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie
betreffenden personenbezogenen Daten gegen
datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, steht Ihnen ein
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),
Promenade 18, 91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180 093-0,
Telefax: +49 (0) 981 180 093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de,
Webseite: www.lda.bayern.de
© 2025 Energieversorgung Schwebenried eG
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