Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung im Zusammenhang 

mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft

 

1 Allgemeine Hinweise

 

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber,

was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie uns

diese zum Zweck der Mitgliedschaft in der Energieversorgung

Schwebenried, Brunnbergstr. 4, 97450 Arnstein zur Verfügung

stellen.

 

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich

identifiziert werden können, wie beispielsweise Name, Anschrift,

EMail-Adresse.

 

2 Hinweise zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Energieversorgung Schwebenried, Brunnbergstr. 4, 97450 Arnstein.

Verantwortliche Stelle ist die juristische Person, die allein oder

gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der

Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

 

3 Zulässigkeit und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

 

3.1

 

Soweit es die zwingend in die Mitgliederliste aufzunehmenden Daten

betrifft, wie Familienname, Vorname, Anschrift ist die Verarbeitung

dieser Daten zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses

erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).

Ferner sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten zu

verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO). Ohne die Verarbeitung

dieser Daten könnten wir das Mitgliedschaftsverhältnis nicht

durchführen und wären nicht in der Lage, die Mitgliederliste

ordnungsgemäß zu führen und würden dadurch einen

Gesetzesverstoß begehen (vgl. § 30 GenG).

 

3.2

 

Soweit wir vom Gesetz nicht zwingend geforderte, aber durch

Satzungsregelung festgelegte Daten in die Mitgliederliste eintragen,

wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer, erfolgt dies nur, soweit

dies in unserer Satzung geregelt ist. Insofern ist auch die

 

Verarbeitung dieser Daten zur Durchführung des Mitgliedschafts-

verhältnisses erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b)

DSGVO).

 

Soweit wir andere vom Gesetz geforderte Daten erheben, wie

Steueridentifikationsnummer oder Geburtsdatum erfolgt die

Datenverarbeitung auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung

und ist damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO), andernfalls

könnten wir einer gesetzlichen Verpflichtung (vgl. Meldung an das

Bundeszentralamt für Steuern nach § 45d EStG) nicht nachkommen

und würden einen Gesetzesverstoß begehen.

 

3.3

 

Wir sind zum Teil gesetzlich verpflichtet, anderen Personen Einsicht

in Ihre personenbezogenen Daten zu gewähren, was

datenschutzrechtlich zulässig ist (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).

Andernfalls könnten wir einer gesetzlichen Verpflichtung nicht

nachkommen und würden einen Gesetzesverstoß begehen.

 

3.3.1

 

Die Mitgliederliste kann von jedem Mitglied sowie von einem Dritten,

der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft

eingesehen werden. Abschriften aus der Mitgliederliste sind dem

Mitglied hinsichtlich der ihn betreffenden Eintragungen auf

Verlangen zu erteilen (§ 31 Abs. 1 GenG).

Der Dritte darf die übermittelten Daten nur für den Zweck

verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden; eine

Verarbeitung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit die Daten

auch dafür hätten übermittelt werden dürfen. Ist der Empfänger eine

nicht öffentliche Stelle, hat die Genossenschaft ihn darauf

hinzuweisen; eine Verarbeitung für andere Zwecke bedarf in diesem

Fall der Zustimmung der Genossenschaft (vgl. § 31 Abs. 2 GenG).

 

3.3.2

 

Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem

Prüfungsverband angehören und unterliegt der Pflichtprüfung nach §

53 GenG durch diesen Verband. Es ist nicht auszuschließen, dass

im Rahmen der Prüfung die Prüfer auch Einsicht in die

 

personenbezogenen Daten der Mitglieder nehmen. Die Prüfer sind

zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. § 62 GenG)

 

3.3.3

 

Nach § 9 GenG muss eine Genossenschaft in der Regel über einen

Aufsichtsrat verfügen, dessen Aufgabe es nach § 38 Abs. 1 GenG

ist, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Der

Aufsichtsrat kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit

Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen

und die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und

prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Aufsichtsrat im

Rahmen der Ausübung seiner Überwachungsaufgabe auch Einsicht

in die personenbezogenen Daten der Mitglieder nimmt.

 

4 Rechte bezüglich personenbezogener Daten

 

Sie haben jederzeit das Recht:

 

auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

 

Gesonderter Hinweis auf Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für

Steuern: Wir sind bei kirchensteuerpflichtigen Mitgliedern gesetzlich

grundsätzlich verpflichtet (vgl. § 51a EStG), den Abzug der

Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer

vorzunehmen. Dazu müssen wir beim Bundeszentralamt für Steuern

eine Information über Ihre Religionszugehörigkeit einholen. Wenn

Sie dies nicht wünschen, können Sie beim Bundeszentralamt für

Steuern einen Sperrvermerk erteilen (vgl. § 51a Abs. 2e EStG).

Dieser bewirkt, dass uns vom Bundeszentralamt für Steuern keine

Auskunft über eine ggf. bestehende Religionszugehörigkeit erteilt

wird.

 

5 Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen,

werden bei uns solange gespeichert, wie dies für die Durchführung

des Mitgliedschaftsverhältnisses oder die Erfüllung der damit

verbundenen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher

Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

 

Gesonderter Hinweis zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen

der gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Bei Notwendigkeit der

Erhaltung von Beweismitteln etwa im Rahmen gerichtlicher

Verfahren wird auf folgende Speicherungsfristen gesondert

hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30

Jahre betragen (§§ 195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel

gegen die betroffene Person er-wirkt wurde, greift die regelmäßige

Verjährungsfrist von 3 Jahren.

 

6 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

 

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie

betreffenden personenbezogenen Daten gegen

datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, steht Ihnen ein

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist:

 

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),

Promenade 18, 91522 Ansbach

Telefon: +49 (0) 981 180 093-0,

Telefax: +49 (0) 981 180 093-800

E-Mail: poststelle@lda.bayern.de,

Webseite: www.lda.bayern.de

© 2025 Energieversorgung Schwebenried eG

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